Gesuche an die UniBern Forschungsstiftung können einmal jährlich eingereicht werden. Nächster Eingabetermin ist der
5. Mai 2025
(Gesuche können ab sofort eingereicht werden)
Massgebend für die Einhaltung der Gesuchseingabefrist ist der Poststempel sowie die ebenfalls fristgerechte Einreichung des kompletten Gesuchsdossiers als PDF-Datei per E-Mail. Gesuche, welche nach Ablauf der Frist eintreffen, werden für den darauf folgenden Eingabetermin registriert (Frühling 2026).
Die Gesuche sind in Papierform inkl. Beilagen zweifach mit A-Post an folgende Adresse einzureichen:
UniBern Forschungsstiftung c/o officiis ag Worbstrasse 46 3074 Muri b. Bern
Das komplette Gesuchsdossier ist zudem im PDF-Format an die Geschäftsstelle zu übermitteln: janz@forschungsstiftung.ch.
Vor der Gesuchseinreichung ist in jedem Fall das Merkblatt zu konsultieren. Dieses gibt Auskunft über die zur Gesuchseinreichung berechtigten Personen, die einzureichenden Unterlagen und die von der Stiftung unterstützten Projekte. Gesuche, die den darin aufgeführten Bestimmungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Der Vorstand teilt die Gesuche den verschiedenen Fördergefässen zu.
Auskunft zur Gesuchseinreichung erteilt die Geschäftsführerin der Stiftung, Frau Karin Janz, Tel. 031 508 50 58, janz@forschungsstiftung.ch (zur Erreichbarkeit s. unter Kontakt).