Separate Fördergefässe werden auf Wunsch der Spenderin bzw. des Spenders ab einer einmaligen Spende von CHF 50’000.–, fünf in Aussicht gestellten jährlichen Spenden à CHF 10’000.– oder zwei aufeinander folgenden Spenden à CHF 25’000.– errichtet. Sie werden in der Jahresrechnung der Stiftung separat geführt.
Spenderinnen und Spender können die Bezeichnung ihres separaten Fördergefässes selber bestimmen. Weiter können sie festlegen, für welche Bereiche der Forschung ihre Zuwendung verwendet werden soll. Die Stiftung berät sie dabei.
Den Fördergefässen ihrer Spenderinnen und Spender werden einzig Förderbeiträge an die Forschenden der Universität Bern sowie geringfügige Bankspesen belastet. Der Vorstand der Stiftung entscheidet darüber, welche der jeweils vorliegenden Gesuche der Forschenden bewilligt und den verschiedenen Fördergefässen belastet werden.
Die Geschäftsführerin der Stiftung gibt Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen Auskunft über diese Art einer Zuwendung.