Jede Spende ermöglicht ein weiteres Puzzleteil an Wissen.​

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Helfen Sie mit - jeder Betrag ist willkommen!

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Jede Spende ermöglicht ein weiteres Puzzleteil an Wissen.

Die Mittel zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks, der Vergabe von Förderbeiträgen an Forschende der Universität Bern, erlangt die Stiftung durch den Ertrag ihres in Aktien und Obligationen angelegten Vermögens und einmalige oder wiederkehrende Spendenbeiträge von Privatpersonen, Firmen und anderen Stiftungen.

Für Personen und Institutionen, welche die Stiftung finanziell unterstützen möchten, bieten sich auf der Grundlage der Statuten vom 21. Februar 2017 vier Möglichkeiten an:

  • Die Spende eines nicht zweckgebundenen Betrages. Eine Mindestsumme wird nicht verlangt. Einzahlungsscheine sind bei der Geschäftsführerin der Stiftung erhältlich.
  • Die Spende eines zweckgebundenen Betrages unter eigenem Namen in den allgemeinen Betriebsfonds. Eine Mindestsumme wird nicht verlangt. Einzahlungsscheine sind bei der Geschäftsführerin der Stiftung erhältlich.
  • Die Errichtung eines Fonds oder eines Legats, geführt als separates Fördergefäss unter einem Namen nach Wunsch. Ausschüttungen daraus werden nur für den vorbestimmten Zweck vorgenommen (z.B. «Anna und Bruno Meier-Fonds zur Unterstützung der medizinischen Forschung»). Die Geschäftsführerin der Stiftung erteilt zu solchen Fördergefässen nähere Auskünfte, insbesondere über das Vorgehen. Gegenwärtig werden Beiträge über den allgemeinen Betriebsfonds und fünf separate Fördergefässe ausgeschüttet.
  • Darüber hinaus ist die Stiftung in der Lage, das Vermögen weiterer ähnlicher Institutionen als separate Fonds zu betreuen, koordinieren, verwalten und zweckgerichtet auszuschütten. So kann zum Beispiel eine bestehende Stiftung unter das Dach der UniBern Forschungsstiftung genommen werden und dort unter dem bisherigen Namen und für die bisherigen Zwecke weiter bestehen.
    Für eine diesbezügliche Kontaktaufnahme steht der Präsident der Stiftung zur Verfügung.

Bankverbindung:
IBAN: CH78 0079 0016 5818 6821 4 bei der Berner Kantonalbank.

Die Stiftung ist aufgrund ihres Zwecks und ihrer Ziele steuerbefreit. Zuwendungen an die Stiftung werden auf Seiten der Stiftung demnach nicht steuerbelastet. Natürliche Personen können im Kanton Bern alle Zuwendungen an die Stiftung, die mindestens CHF 100.– betragen, von ihrem reinen Einkommen im Rahmen von maximal 10 % desselben abziehen. Die selben Kriterien gelten für eine Abzugsfähigkeit der Spende beim Einkommen auf der Ebene Bundessteuer. Spenden werden von der Stiftung mittels eines schriftlichen Dankesschreibens bestätigt.